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Heilpraktikerprüfung Frühjahr 2010
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  Heilpraktiker
Heilpraktiker

Heilpraktiker.jpg


(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt
bestallt zu sein, ausüben will, bedarf
dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne
dieses Gesetzes ist jede berufs- oder
gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung
von Krankheiten, Leiden oder Körper-
schäden bei Menschen, auch wenn sie
im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig
ausgeübt hat und weiterhin ausüben will,
erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der
Durchführungsbestimmungen; er führt die
Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

Auszug aus dem Heilpraktikergesetz §1

Gesamtprogramm Herbst/Winter 2010/2011

Alle Kursangebote auch als PDF zum Download!

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Aktuelles, Infos und Lösungsschlüssel für die Heilpraktiker-Überprüfung

siehe unter Prüfungen

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Mo-Do   8.30-13h, 14-20h
Fr         8.30-19h (nur bei Vorträgen bis 20h)
Sa        8.30-12h

Während der Sommerferien:
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10-13h und 14-17h
Montag-Freitag

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